Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?
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