|
Strafrecht und Zivilrecht sind zwei paar Schuhe ... genauso wie Schuld und Haftung.
Ob der andere strafrechtlich schuldig gesprochen wird heißt noch lange nicht dass die Versicherung anstandslos zahlt und umgekehrt. Solange der andere einen nicht gerade absichtlich abgeräumt hat bringt die eigene Anzeige nichts. Das Verfahren läuft eh, egal ob man selber Anzeige erstattet hat oder nicht. Wenn man unbedingt wissen will gegen welche Auflage das Verfahren eingestellt wird für die eigene Genugtuung kann das machen. Wenn der andere nicht schon öfter mit Unfällen, Alkohol etc.. auffällig war wird da eh nicht mehr herauskommen.
Wichtig ist gerade bei Sachen wie Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc.. der eigene Anwalt in der Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung - zivilrechtlich. Den Unfall ungeschehen machen kann man nicht, aber dafür sorgen dass der dir zustehende Schadenersatz auch gezahlt wird. Aus Erfahrung: Das wird ohne Anwalt nichts.
__________________
------------------------------------
#bocholterwsv_triathlon #meikweidemann
www.aasee-triathlon.de
|