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Alt 11.05.2019, 14:11   #16
Radlbauer
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 50
Aus eigener Erfahrung - vielleicht bringt es etwas mehr Klarheit.

Ich bin letzten Sommer von einem unachtsamen Autofahrer umgefahren worden. Bruch Schlüsselbein, neues Zeitfahrrad Totalschaden.
Strafanzeige gegen den Fahrer erfolgt von Amts wegen automatisch durch die Polizei, die den Unfall aufgenommen hat. Ob Du einen zusätzlichen Strafantrag stellst oder nicht, das hat auf die Strafe gegen den Unfallverursacher keinen Einfluss. Wenn Du Dich besser damit fühlst, dann stelle Strafanzeige. Ich habe es gelassen. Der Unfallverursacher hat aufgrund der Körperverletzung einen Strafbefehl mit Geldstrafe bekommen.

Das Strafverfahren hat keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Ansprüche, die Du (und das würde ich empfehlen) am besten über einen Anwalt geltend machst.
Das umfasst Schäden am Rad, an Bekleidung, Helm, Brille etc. Hier wird immer Zeitwert abgerechnet. Ist das Rad älter, werden analog zu Kfz-Abrechnungen Prozente abgezogen. Ärgerlich, der ideelle Wert ist meist vielfach höher als der Wert, den die Versicherung ersetzt.

Schmerzensgeld musst Du natürlich auch geltend machen. Dafür gibt es eine Celler Liste (Internet), da stehen Richtwerte drin Aber jeder Fall ist individuell zu sehen, ich habe für meinen Schlüsselbeinbruch ohne OP (4 Wochen Arbeitspause) ein Schmerzensgeld im Bereich höher als 2TEUR bekommen.

Es gibt aber Kosten, die werden in Deutschland von keiner Versicherung ersetzt. Ich hatte zwei Wettkämpfe gebucht: einen in D und einen auf Malle. Ich konnte bei keinem WK starten. Auf den Kosten bin ich sitzen geblieben. Das deutsche Versicherungsrecht verbucht dies unter dem Übergriff "frustrierte Aufwendungen". Im Gegensatz zu einigen Beiträgen weiter oben werden immaterielle Schäden (wie Startgelder) NICHT ersetzt. Kein Witz, kann man auch im Internet nachlesen....
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