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Alt 11.05.2019, 11:49   #10
Lebemann
Szenekenner
 
Registriert seit: 20.10.2012
Beiträge: 1.268
Ist mir letztes Jahr im Sommer passiert und arbeite bei der Polizei. Daher kann ich dir ein bisschen was zu dem Ablauf erklären.

Strafrecht:
Die Polizei fertigt in jedem Fall eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das ganze ist ein Strafantragsdelikt, dh du als Geschädigter hast das Recht, auf eine strafrechtliche Verfolgung zu bestehen/zu verzichten/überlegst es dir (3 Monate).
Wenn du verzichtest wird das Verfahren idR von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Bei den anderen beiden Varianten gibts ein Ermittlungsverfahren. Dieses hat allerdings KEINE Auswirkung auf den Schadensersatz oder das Schmerzensgeld.


Zivilrecht/Schadensersatz:
Hier kommt der Anwalt ins Spiel. Dieser sollte wie og. im besten Fall Radsportler sein oder sich mit sowas auskennen. Rennräder kosten halt richtig Kohle. Ziel sollte es sein, dass die gegnerische Versicherung dir zumindest den Zeitwert deines Rades ersetzt + Schmerzensgeld.
In deinem Fall solltest du in jedem Fall Nachuntersuchungen anstellen, Krankenschein beantragen und diese gesammelt dem Anwalt zur Verfügung stellen, da hieraus die Summe des Schmerzensgeldes errechnet wird. Hier sollte man weder über- noch untertreiben. Erst wenn du wieder zu 100% genesen bist, ist in meinen Augen die Behandlung abgeschlossen.

Bzgl. des Rennens:
Das kannst du ebenfalls dem Anwalt geben, da der Verursacher bzw die Versicherung für den Ausfall aufkommen muss.

Ich wünsche dir eine gute Besserung
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