Zitat:
Zitat von Carlos85
Wär ich der Verkäufer, würd ich da nix zurücknehmen, insofern seh ich das in die andere Richtung genau so. Anders wäre es natürlich beim Kauf über einen Händler, aber mit neuem Schaltwerk wär ich auch immer noch 2k günstiger dran...
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SabineG hat nicht zwingend von zurückgeben/nehmen geschrieben. Das Rad kann so lange beim Verkäufer stehen bis die Schaltung wieder einwandfrei geht.
Es wird gerne übersehen daß es auch im privaten Bereich ein Schuldrecht gibt.
Allerdings hast Du ja genügend Zeit um Dir den Spaß zu geben.
