Zitat:
Zitat von DocTom
Auha, dann müssten wir jetzt aber über die vorher von dir genannten Punkte der "innovativen Idee/ Änderung" sprechen. Befestigung eines Gegenstandes an der Sattelstütze generell dürfte schwerlich schützenswert sein, oder was denkst Du als RA? Zu viele schon vorhandene Boxen am Markt, damit wohl eher nichts neues mehr. Hab auf die Schnelle nicht gefunden, ob da jemals ein Patent auf "Befestigung an Sattelstütze" erteilt wurde.

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Zunächst mal: Ich bin kein RA (die haben nach meiner Erfahrung meistens auch wenig eigene Erfahrung mit technischen Schutzrechten), hab‘ aber beruflich mit der Thematik zu tun.
Das Beispiel mit der Befestigung war, wie ich auch schrieb, rein hypothetisch, um die Problematik zu erläutern. Ich habe weiter vorne ja schon auf die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit hingewiesen.
Für den 3D-Druck zu Hause aber alles irrelevant, da nach
§11 Patentgesetz „Handlungen im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken“ ausgenommen sind. Selbst wenn es ein erteiltes Patent geben würde, das auch noch regional Rechtskraft entfaltet (Ein US-Patent kümmert z.B. hier in DE niemand, wenn er nicht in die USA exportieren will), hätte der Patentinhaber keine Möglichkeit, den 3D-Druck zu Hause im Keller zu verbieten.
M.