ich dachte, dass mit dem Mindestabstand von 1,5Metern gilt aktuell schon?!?
https://www.adfc.de/artikel/sicherhe...im-ueberholen/
Seit den 1980er-Jahren gilt: Beim Überholen müsse der Seitenabstand zu einem einwandfrei fahrenden Radfahrer je nach der Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeugs etwa 1,5 bis 2 m betragen (OLG Saarbrücken 3 U 141/79).
Auch das OLG Hamm verlangt mindestens 1,5 m Abstand (6 U 91/93). 2003 nannte das OLG Düsseldorf einen von „der Rechtsprechung generell für erforderlich gehaltenen Mindestabstand von 1,5 m“ (1 U 234/02).