Zitat:
Zitat von merz
bitte mal um Hilfe, bin da komplett naiv:
Wie wird denn GG4.1 und 4.2 aufgefasst, wenn es um diese ganzen religiös-gesellschaftlichen Aufreger-Themen geht (ich bin jetzt etwas einseitig wie die Debatte eben so ist: z. Bsp. Schächten, Kopftuch, Gotteshäuser bauen).
Ist aus Abwägungssache?
m.
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Halal-Schlachtung in DE ist im Prinzip verboten, es können aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.