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Alt 28.03.2019, 19:49   #13673
qbz
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Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
Nunja, in unsrer ach so tollen, fortschrittlichen und modernen Welt, frei von aller Religion, sollten wir die Neuankömmlinge aber besser nicht auf dem Campingplatz in Lügde unterbringen.
Auf einem deutschen Campingplatz beschlagnahmen Polizei und Staatsanwaltschaft alles Notwendige (Anm: Wenn auch in dem Fall Polizei und das Jugendamt lange Zeit versagten, was bei der kath. Kirche ein systemisch-struktureller Dauerzustand war / ist) und die Tatverdächtigen kommen in U-Haft und vor ein Gericht. Darauf wartet man bei den Missbrauchsfällen durch Kleriker in DE leider vergeblich. Es gab im besten Fall ganz selten mal für einen Priester als Täter die Kloster- statt Gefängniszelle, den Aufstieg in die Vatikanregierung und in Einzelfällen die Entlassung aus dem Amt.
katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz

"In dem Bericht war von 1670 katholischen Geistlichen die Rede, zwischen 1946 und 2014 sollen sie 3677 meist männliche Minderjährige sexuell missbraucht haben. Auch niedersächsische Fälle waren aufgeführt. Fälle, von denen die niedersächsische Justiz teils noch gar nichts wusste. Die Kirche hatte keine Anzeige erstattet. Auch jetzt nannte sie keine Täter. Sie legte die Namen nicht offen. Die umfassende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe sei "selbstverständlich Aufgabe der Justiz und nicht der Kirche", erklärte die Justizministerin Havliza daraufhin verärgert - und verlangte Akteneinsicht.

Es irritiert Havliza, so sagt sie, wenn der Eindruck entstehe, es liege an der Kirche, für die Aufklärung dieser Straftaten die richtigen Maßstäbe zu entwickeln. Und nicht etwa am Rechtsstaat, die Maßstäbe anzulegen, die längst entwickelt sind und für alle Straftatverdächtigen gelten, egal ob mit Soutane, Mönchshabit oder ohne: nämlich Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch. "Für die Staatsanwaltschaften macht es keinen Unterschied, ob die Beschuldigten Priester, Feuerwehrleute oder Lehrer sind." Keine Berufsgruppe habe das Recht, die Aufklärung von Straftaten in Eigenregie zu regeln."

Geändert von qbz (28.03.2019 um 21:43 Uhr).
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