@tandem: Ob du den Menschen einstellen darfst, kann ich nicht beurteilen. Ich kenne das Urteil/die Verfügung ja nicht. Grundsätzlich wurde dir ja nichts verboten und in der Telefonzentrale muss seh’s auch keine Teppichmesser geben.

Im Ernst: Falls die Verfügung als Wirkung ein Berufsverbot im diskutierten Sinne entfaltet, liegt hier ja evtl eine Rechtsgüterabwägung des Gerichtes vor? Stichwort: Azubi. Und ja, Gerichte können selbstverständlich unter den von dir genannten Bedingungen Berufsverbote aussprechen. Keiner behauptet das Gegenteil. Ich sehe allerdings nicht, dass die im Dopingfall existieren. Eine Argumentation der Verhältnismäßigkeit bei Ersttätern sehe ich auch nicht. Recht wahrscheinlich liegt ja nicht mal eine Rechtsgutverletzung eines Dritten durch einen dopender Sportler vor. Meist sind es ja nur die Verletzung von Verträgen zw Verbänden/Veranstaltern und Angestellten/Teilnhmern (Sportlern, Ärzten, Traineren, Managern etc). Ja, ich bin auch für eine entsprechende Gesetzgebung um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich bin aber auch für Rechtsstaatlichkeit. Sportrecht findet nicht und darf nicht im rechtsfreien Raum stattfinden.
