Helmut,
Zitat:
Zitat von Helmut S
Weil es zunächst gegen das Grundrecht der freien Berufswahl steht. Der Einzelne ist dadurch vor Eingriff in dieses Freiheitsrecht durch den Staat geschützt.
|
du meinst ich kann den KfZ/Zweiradmechanikermeister der kein Teppichmesser, Multitool Schraubendreher per Gerichtsbeschluß in Reichweite haben darf gerne einstellen darf. So etwas ist eine Beschneidung der freien Berufswahl.
Der Herr Darf trotz Meistertitel keine Lehrlinge ausbilden.
Und das ist auch in Ordnung so es ist gerichtlich verfügt.
Du sitzt da den Verbänden auf, die dieses Szenario immer wieder beschwören und sich dahinter verschanzen daß ihnen die Hände gebunden sind.
Das liegt wiederum daran, daß sie wie Hook und Hafu schreiben gar kein ernsthaftes Interesse haben am Antidopingkampf und das Sportrecht eben in eigener Hand aburteilen wollen. DAS steht halt im Fokus wenn ordentliche Gerichte urteile kassieren. Daß da Rechtsstaatliche Prinzipien nicht eingehalten werden. Ein ordentliches Gericht kann auch Berufsverbote verhängen, dazu benötigt es aber 1. Entsprechende Gesetze und entsprechende fundierte Sachlagen.