Zitat:
Zitat von Helmut S
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Gibt es zB gesetzliche Regelungen, die der Staat zur Voraussetzung zu einer bestimmten Berufsausübung macht, kann die Zulassung zur Ausübung eben dieses Berufes ggf bei Wegfall der Voraussetzungen auch wieder entzogen werden (entziehen einer Approbation zum Apothekerberuf zum Beispiel). Die Verhältnismäßigkeit ist freilich trotzdem zu wahren. Beispiele, in dem es ebenfalls zu Berufsverboten kommen kann gibt es auch für Vorstände, Geschäftsführer bei Dellikten im Insolvenzumfeld.
LG
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Ein Beispiel für die Einschränkung des Berufes gibt es IMHO im Bereich der Straftaten bei sex. Kindesmissbrauch. Mittlerweile müssen alle Beschäftigte für die Arbeit mit Kindern vor der Anstellung einen Strafregisterauszug (ein Führungszeugnis) vorlegen, um ehemalige Missbrauchsstraftäter von der Arbeit mit Kindern auszuschliessen.
Ich bin jetzt aber kein Jurist, um zu sagen, welche Chancen eine lebenslange Sperrre an Sportwettkämpfen der Verbände für Dopingvergehen vor den Zivilgerichten hätte. Vielleicht stünden die Chancen gar nicht so schlecht bei schweren Vergehen.