Zitat:
Zitat von waden
Ich verstehe letztlich nicht, weshalb hier ein lebenslanges Berufsverbot so problematisch sein soll.
|
Weil es zunächst gegen das Grundrecht der freien Berufswahl steht. Der Einzelne ist dadurch vor Eingriff in dieses Freiheitsrecht durch den Staat geschützt. Letztlich ist bei solchen Szenarien oft auch die Fragestellung der Verhältnismäßigkeit im Raum. Das so ein Freiheitsrecht, dass auch vor Eingriffen des Staates schützt, absolut Sinn macht, versteht man leicht, wenn man sich die Deutsche Geschichte und die Berufsverbote durch die Nazis ansieht.
Es ist deshalb wahrscheinlich, dass ein Zivilgericht eine lebenslange Sperre - vor allem bei Erstvergehen - durch ein Sportgericht recht zügig kassiert. Für Deutschland existiert ein BGH Urteil aus 2013, dass insbesondere bei Ersttätern sehr hohe Anforderungen an ein Berufsverbot stellt.
Gibt es zB gesetzliche Regelungen, die der Staat zur Voraussetzung zu einer bestimmten Berufsausübung macht, kann die Zulassung zur Ausübung eben dieses Berufes ggf bei Wegfall der Voraussetzungen auch wieder entzogen werden (entziehen einer Approbation zum Apothekerberuf zum Beispiel). Die Verhältnismäßigkeit ist freilich trotzdem zu wahren. Beispiele, in dem es ebenfalls zu Berufsverboten kommen kann gibt es auch für Vorstände, Geschäftsführer bei Dellikten im Insolvenzumfeld.
LG