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Die DTU-Sportordnung ist dahingehend eindeutig:
"34.3 Die verwendete Ausrüstung für den Wettkampf ist an der vom Veranstalter vorgesehenen Stelle zu deponieren und im Verlauf des Wettkampfes von den Teilnehmern auch wieder dort zu platzieren. "
Macht ja durchaus auch Sinn. Ich vermute, dass es in anderen Wettkampfordnungen nicht anders aussieht. Würde mich zumindest sehr überraschen.
Ob es sich nun um den Neo oder 'nur' die Schwimmkappe und Schwimmbrille handelt, wird sicherlich keine Rolle spielen. Eine Wettkampfordnung muss grundlegende Regeln aufstellen, welche dann generell zu befolgen sind. Auf eine solche Detaildiskussion wird sich dann wohl kein Wettkampfrichter einlassen, ob nun tatsächlich ein Vorteil zum Tragen kommt oder nicht.
Insofern hast Du wohl bisher einfach Glück gehabt.
Fraglich ist, ob Du ihr etwas übergeben könntest, was nicht zur Schwimmausrüstung gehört, und sie darauf dann aufpassen könnte. Z.B. ein Armband, dass Du einfach nur zu diesem Zweck trägst. Vielleicht mit einem persönlichen Aufdruck, um die Wichtigkeit für Deine Tochter zu erhöhen.
Ich befürchte aber, dass die obige Formulierung 'die verwendete Ausrüstung für den Wettkampf' tatsächlich alles betrifft, was Du beim Schwimmen, Radfahren oder Laufen mitführst. Aber ggf. könnte man sowas wie mit dem Armband ja vorher mit den Wettkampfrichtern ansprechen.
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„Ich bin nicht mehr jung genug, um alles zu wissen.“ O. Wilde
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