Zitat:
Zitat von Alteisen
Können wir vielleicht mal abwarten, ob es sich um Amtsmissbrauch gehandelt hat, ehe wir hier den Polizisten verurteilen?
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Daran gibts doch gar keinen Zweifel. Videoaufnahmen, die zu Ermittlungs- oder Beweiszwecken gemacht werden, dürfen auch nur zu diesen verwendet werden. Es gilt hierzu zudem die Verschwingenheitsklausel. Die Reaktionen des Arbeitgeber bestätigen dies ja auch aktuell.