Zitat:
Zitat von Klugschnacker
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Ich poste die Nachricht vom EuGH-Urteil in diesem Thread, weil mir die religiöse Motivation des Halal-Schlachtens entscheidend zu sein scheint. Im Unterschied zur monetären Motivation der Massentierhaltung, die ich an anderer Stelle kritisiert habe.
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Nach Informationen des Tierschutzbundes soll in DE auch als Halal gekennzeichnetes Fleisch in den Handel gelangen, bei dem die Tiere mit vorhergehender elektrischer Betäubung mit anschliessendem Ausbluten geschlachtet werden. Das scheint der EUGH nicht berücksichtigt zu haben. (ich habe jetzt das Urteil nicht gelesen.)
""Halal“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass dafür die Tiere betäubungslos geschlachtet wurden. Die Bezeichnung „halal“ ist kein geschützter Begriff und die Halal-Kennzeichnung ist eine freiwillige Kennzeichnung. Mit „halal“ gekennzeichnete Lebensmittel werden in erster Linie nach spezifischen Produktionsrichtlinien hergestellt.
Die Definition für „halal“ ist auch innerhalb der muslemischen Religionsgemeinschaften nicht einheitlich geklärt. Somit ist auch nicht transparent nachvollziehbar, wie genau „halal“-gekennzeichnete Fleischprodukte produziert wurden und ob das Tier vor der Schlachtung betäubt wurde. Viele Muslime akzeptieren bereits eine elektrische Betäubung vor der Entblutung nach dem jeweiligen aktuellen Stand wissenschaftlicher Forschung, was eine deutliche Verbesserung im Sinne des Tierschutzes darstellt.
Das heißt: Tierische Produkte, die eine „halal“ Kennzeichnung tragen, können von Tieren stammen, die vor der Entblutung sachgerecht betäubt wurden. Die Tiere werden dann in deutschen Schlachthöfen genauso betäubt, wie die Tiere in konventioneller Schlachtung. Nichtsdestotrotz ist es nicht verboten, importiertes Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung hierzulande zu verkaufen."
https://www.tierschutzbund.de/inform...ft/schaechten/
https://www.huffingtonpost.de/2016/1..._12655724.html