Zitat:
Zitat von RolandG
Meinst Du § 36 Abs. 1 iVm. § 35 Abs. 2 Nr. 4 KWG? Das ist explizit nur als ultima ratio erlaubt, falls die Gefahr nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann.
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in §§ 33 und 35 sind mehr als nur ein grund aufgeführt.
Zitat:
Gerne, aber dann erwarte ich, dass Du mir nicht Unsachlichkeit und Unterstellungen unterstellst. Du hast zur Diskussion bislang mE nur recht nebulöses Wischiwaschi beigetragen und die Bitte von Phlip auf konkrete Infos sogar rundherum abgelehnt. Es wäre allen Lesern damit geholfen, wenn Du Deine Kritikpunkte an Regierung, KfW und IKB-AR 'mal genau darlegst und begründest. Ansonsten klingt es ein bisschen nach Stammtischparolen.
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jetzt wirds albern.
schönen abend.
