Zitat:
Zitat von outergate
du liest dinge in meine ausführungen, die da nicht stehen.
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Was hat Du denn tatsächlich gemeint und was habe ich nur dazu gelesen?
Zitat:
Zitat von outergate
das gilt auch für den bafin teil über die einleitung von abberufungsverfahren (häufigkeit bekannt?)
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Meinst Du § 36 Abs. 1 iVm. § 35 Abs. 2 Nr. 4 KWG? Das ist explizit nur als ultima ratio erlaubt, falls die Gefahr nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zitat:
Zitat von outergate
wenn du dich mit mir sachlich austauschen willst, dann bin ich gern bereit dazu.
dafür erwarte ich dann allerdings, dass mir nicht dinge unterstellst, die ich nicht sage.
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Gerne, aber dann erwarte ich, dass Du mir nicht Unsachlichkeit und Unterstellungen unterstellst. Du hast zur Diskussion bislang mE nur recht nebulöses Wischiwaschi beigetragen und die Bitte von Phlip auf konkrete Infos sogar rundherum abgelehnt. Es wäre allen Lesern damit geholfen, wenn Du Deine Kritikpunkte an Regierung, KfW und IKB-AR 'mal genau darlegst und begründest. Ansonsten klingt es ein bisschen nach Stammtischparolen.
