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Zitat von qbz
Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes ist ein ehemaliger CDU-Abgeordneter, der im Juni 2018 noch im Bundestag für die Hartz IV Sanktionen in ihrer jetzigen Form stimmte. Eigentlich müsste er bei diesem Prozess aus Befangenheitsgründen auf die Ausübung der Richtertätigkeit verzichten, IMHO.
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Sehe ich nicht so.
Ein Richter ist in D eine Instanz und insbesonder die höchsten Richter urteilen in meinen Augen streng nach Recht und Gesetz und wissenschaftlich fundiert.
Ein Richter am obersten Gericht kann in meinen Augen intellektuell trennen zwischen seiner persönlich Meinung und dem Gegenstand den er da betrachtet.
Wäre es nicht so könnte wir uns die ganze Sache auch sparen, mit den höchsten Gerichten.
Dazu kommt, er ist vielleicht Vorsitzender aber er ist ja nicht allein und hat einen wissenschaftlichen Stab, der auch Gründe finden muss für eine Entscheidung.
Solche Entscheidungen werden am Gericht nicht wie im Bundestag rein vom Gewissen her getroffen sondern rechtswissenschaftlich gut begründet.
Wärst du auch dafür, dass ein Richter der gegen die Sanktionen gestimmt oder sich geäussert hat, als befangen abgelehnt würde?
Grundsätzlich finde ich es mittlerweile eher lächerlich, dass Personen des öffentlichen Lebens allgem. immer ihre Vergangeheit vorgehalten wird.
Dabei wird extrem unlogisch vorgegangen.
Z.b. Andrea Nahles wird vorgeworfen sie hätte nie gearbeitet, wäre reine Politikerin ohne Ahnung von der Welt.
Wenn jetzt jemand einen beruflichen Hintergrund hat und von einem Hedgefond kommt oder Bayer/Monsanto oder Mercedes / VW im Lebenlauf stehen hat ist er ein Lobbiist.
Sorry was wäre denn der ideale Politiker? Oder der ideale Verfassungsrichter? Darf er sich vorher nicht politisch engagiert haben, damit er nicht in Verdacht gerät befangen zu sein?
Warte doch erstmal das Urteil und die Urteilbegründ ab.