Zitat:
Zitat von ThomasG
Der Tag ist gekommen.
Heute wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nach dem SGB II verhandeln.
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Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes ist ein ehemaliger CDU-Abgeordneter, der im Juni 2018 noch im Bundestag für die Hartz IV Sanktionen in ihrer jetzigen Form stimmte. Eigentlich müsste er bei diesem Prozess aus Befangenheitsgründen auf die Ausübung der Richtertätigkeit verzichten, IMHO.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...a-1248077.html
Der Gang zum Bundesverfassungsgericht bedeutet immer auch ein gewisses Risiko für die Betroffenen. Bis zur letztinstanzlichen Entscheidung haben die unteren Gerichte nämlich mehr Entscheidungsspielraum bei Klagen, was sich auch zugunsten der Betroffenen auswirken kann. In dem Fall gab ein Geicht aus Gotha den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung, weil es offenbar nicht selbst ein Urteil fällen wollte.
Zunächst handelt es sich IMHO um eine politische Entscheidung der Legislative, die Berechtigung und die Höhe der Grundsicherung und des Arbeitslosengeldes festzulegen. Insbesondere die SPD und die Grünen sind aufgerufen, ihrer Kritik an dem von ihnen beschlossenen Hartz IV Taten folgen zu lassen. Die Linke lehnte bekanntlich die Sanktionen bei Hartz IV immer ab. Wie die Grünen oder SPD in einer Koalition mit der CDU/CSU eine Revision umsetzen wollen, bleibt aber ihr Geheimnis.