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Zitat von ThomasG
Zu der Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nach dem SGB II gibt es eine Vorgeschichte.
Zitat:
Das Sozialgericht in Gotha stellt inzwischen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger generell in Frage. Einem Beschluss des Gerichtes widersprechen Kürzungen des ALG II sogar dem Grundgesetz, wie Gerichtssprecher Jens Petermann erläutert: "Es ist geregelt, dass der Mensch ein soziokulturelles Existenzminimum haben muss. Es muss ihm ein Mindestmaß an finanziellen Möglichkeiten verbleiben, damit er seine Existenz sichern kann, damit er am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Das ermöglicht die Sanktionsregelung des SGB II nach Ansicht des Gerichts nicht mehr."
Die Richter aus Gotha haben ihren Beschluss an das Bundesverfassungsgericht geschickt, mit der Bitte, diesen zu prüfen. Noch in diesem Jahr soll eine Entscheidung fallen.
Zitatende
Quelle: https://www.daserste.de/information/...ieher-100.html
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So morgen ist es dann soweit.
Es würde mich sehr freuen, wenn das Bundeverfassungsgericht die Sanktionen nach dem SGB II für verfassungswidrig erklären würde.
Ich habe eben einen längeren Artikel für den Deutschlandfunk von Anja Nehls gefunden.
Bisher habe ich ihn nur überflogen, aber ich lese ihn noch aufmerksamer und langsamer durch.
Im Artikel kommt unter anderem nachfolgendes Zitat vor:
„Es ist ja so, dass seit dem 1.1.2005 in dieser Republik ein Phänomen besteht. Nämlich das Phänomen, dass Menschen, die keinerlei Straftaten begangen haben, tatsächlich aber aufgrund eines Verhaltens gegenüber der Sozialverwaltung, was möglicherweise von der Sozialverwaltung nicht für korrekt angesehen wird, in ihren Rechten erheblich beschnitten und eingeschränkt werden – soweit eingeschränkt werden, dass sich die Frage stellt, ob die Einschnitte so schwerwiegend sind, dass es auch Menschenrechtsverletzungen darstellen könnte.“
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/wenn-...icle_id=438173