Zitat:
Zitat von su.pa
Muss man die Agressivität nicht von der gefährdenden Fahrsituation trennen?
Ich denke nicht, dass man ihm deshalb den Führerschein nehmen darf. Das wurde doch vor einiger Zeit mal von einem Politiker geforder, Führerscheinentzug, wenn man sonstwas ausgefressen hatte, aber so einfach geht das nicht.
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Das sind zwei Paar Schuhe. Als allgemeine Ordnungsmaßnahme, wie eine Buße für säumige Unterhaltszahler, darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen bzw. der Führerschein nicht beschlagnahmt werden. Gleichwohl hat Gewalt im Zusammenhang mit einer Situation im Straßenverkehr sehr wohl mögliche Auswirkungen auf die Eignung zum Führen eines Kfz.
Das muss nicht einmal unmittelbar auf der Straße passieren. Wenn man beispielsweise, wie mein früherer Nachbar, aus einem anderen Grund zur MPU muss und dort die Frage des Psycho-Testers nach dem letzten häuslichen Geschlechtsverkehr nicht mit "geht dich nichts an, Arschloch", sondern mit einer Kopfnuss beantwortet und dem Prüfer die Nase bricht, kann man auch - neben 5000,- DM Geldbuße - auch zum lebenslangen Radfahrer und Fußgänger werden, ohne gerade am Steuer zu sitzen.