Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das halte ich für einen berechtigten Einwand. Die Kinder können nicht gefragt werden, solange der genetische Eingriff zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie erst aus ein paar Dutzend Zellen bestehen. Würdest Du eine Gentherapie befürworten, wenn sie an mündigen Menschen vorgenommen wird?
Wir setzen uns auch bei anderen Gelegenheiten über den Willen der Kinder hinweg, zum Beispiel bei der Impfpflicht (z.B. Frankreich), der Schulpflicht oder der Taufe von Säuglingen. Hier übernehmen die Eltern oder der Staat die Entscheidung.
Wenn die Kinder nicht befragt werden können, sollten die Eltern oder der Staat entscheiden, was im vernünftigen Interesse der Kinder liegt. Vielleicht können wir uns darauf einigen?
Ich würde nicht von einem Recht auf Krankheit, sondern von Selbstbestimmung sprechen.
Sofern die erkrankten Menschen selbst darüber entscheiden können, sich behandeln zu lassen oder nicht, sollen sie diese Freiheit selbstverständlich haben, solange nicht die Rechte Dritter berührt sind. Letzteres wäre zum Beispiel bei stark ansteckenden tödlichen Krankheiten der Fall.
Sofern sie nicht selbst darüber entscheiden können, würde ich es befürworten, dass andere in ihrem Interesse diese Entscheidung treffen, anstatt einfach nichts zu tun.
Darüber hinaus stellt sich für mich die Frage, ob uns Menschen aus der Fähigkeit, jemanden zu heilen, nicht die Pflicht erwächst, es auch zu tun? Die Umkehrung erscheint mir unmoralisch: "Wir könnten Dich heilen, tun es aber nicht". Folgt man diesem Argument, dann kommt uns auch die Pflicht zu, nach weiteren Heilverfahren zu forschen. Einfach deshalb, weil wir es können.
Wie siehst Du das?
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Zu den ersten Absätzen. Ja, darauf können wir uns einigen. Meine Position hatte ich auf Stefans Nachfrage dargelegt, insofern, dass China als Staat sanktioniert werden müsste, da meiner Meinung nach die Bekundung von Entsetzen als Ausdruck der Entsetzung nicht reicht.
Ansonsten sehe ich, dass Du den berechtigten Einwand, von Dir als solcher bezeichnet, aufweichst und verwässerst. Letztlich geht es wohl darum wie wir uns gegenüber Kindern als Erwachsene zu verhalten haben? Du schreibst von Selbstbestimmung. Das ist eine abstraktere Kategorie, die das Recht auf Krankheit beinhaltet. Dieses möchte ich gerne expliziert lassen. Zur Selbstbestimmung von Kindern hilft das Gesetz weiter. Ab dem 18. Lebensjahr kann jedes Kind machen was es will. Vorher sind die Eltern verantwortlich.
Deine Argumentation, dass man einen Zellhaufen nicht befragen kann, wohl aber dann etwas später das Kind, den Jugendlichen, den Erwachsen ist geschickte Rhetorik. Du erwartest die Toleranz von Genexperimenten? Weil sie ja nachträglich genehmigt werden könnten von den "Versuchskarnikeln", von den Versuchspersonen selbst? Habe ich das so richtig verstanden?
Das Problem aus Deiner Sicht ist aber nach wie vor, dass Genexperimente illegal sind. Es kann keine vorhergehende Einwilligung vorliegen. Die nachträgliche Genehmigung durch den erwachsen gewordenen "Zellhaufen" ist der Einwilligung nicht gleich zu setzen, weil die Genehmigung zwar eine notwendige, jedoch nicht hinreichende Bedingung ist. Nicht so die Einwilligung. Sie ist notwendig und hinreichend.
Können wir uns darauf verständigen, dass Versuchspersonen selbst entscheiden müssen, ob sie an einem Experiment teilnehmen oder nicht?
*edit: aus der Fähigkeit jemanden zu heilen erwächst nicht die Pflicht es zu tun. Diese impliziert meiner Meinung nach den Zwang es zu tun, egal ob die Betroffenen diese Heilung wollen oder nicht. Sollte der Patient nicht mehr selbst entscheiden können, so macht eine Patientenverfügung Sinn.