Zitat:
Zitat von noam
Abschiebungen oder das Asylbegehren sind ja nun verwaltungsrechtliche Schritte, wo die reinen Vorschriften in der Regel eben nicht so bestimmt sind. Aus Erfahrungen aus verschiedenen Klagewegen bzgl. Beurteilungen bzw Beförderungen von Kollegen kann ich sagen, dass hier von Gerichten teilweise Dinge in der Urteilsbegründung herangezogen werden, die noch viel weniger verpflichtend sind als der Migrationspakt (und zumeist irgendwelche faulen Kompromisse geschlossen werden).
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1. meine ich daß jeder Kompromiss faul ist. Sonst ist es kein Kompromiss.

2. Bist Du also der Meinung daß es für Verwaltungs
rechtliche Schritte z.B. bei Abschiebungen oder das Asylbegehren keine Rechtsgrundlage gibt?
