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Zitat von tandem65
Noam behauptet ja daß die Rechtliche Bindung aus dem Pakt über Richtersprüche kommt. Wenn die Regierung Ziele aus dem Pakt in nationales Recht umsetzt ist doch gegen Richtersprüchen die diese Rechtslage auch umsetzen nichts auszusetzen.
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Stimmt, soweit man der Ansicht ist, daß der Migrationspakt in jedem Punkt über aller Kritik steht. Ich glaube, aber, daß viele es so sehen wie ich, daß so manche Punkte des Migrationspakts nicht umgesetzt werden sollten, und zu nichts Gutem führen.
Diesen Zweiflern wurde bisher hier entgegnet, es sei doch unverbindlich, es droht keine Gefahr, daß alles umgesetzt wird. Wenn nun da steht, daß es doch die Absicht ist, dann werden die Befürchtungen doch bestätigt, statt widerlegt.
Zitat:
Es gibt also nicht einen Automatismus ohne die Legislative.
Andersherum wäre doch ein Automatismus aus dem Pakt selbst prima. Dann sollten wir doch großes Interesse haben, daß sich möglichst viele Staaten den Pakt unterschreiben.
Dann wäre das Flüchtlingsparadies viel größer.
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Und Du glaubst auch, daß sich all die autoritären Diktaturen weltweit, in deren Ländern es Flüchtlingen wirklich schlecht geht, sich einen Dreck um eine solche "Verpflichtung" scheren und irgendwas ändern - es ist doch unverbindlich

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Es wird nicht zwingend umgesetzt, weil es eine Verpflichtung gibt, sondern man kann die Umsetzung, falls gewollt (wie von unserer aktuellen Regierung), mit der Verpflichtung rechtfertigen gegenüber Kritikern, statt das Thema z.B. einer Volksabstimmung oder parlamentarischen Debatte zu stellen. Das passt all denen in den Kram, die es für sinnvoll halten, die Souveränität eines Volkes auszuhebeln zugunsten "internationaler, multilateraler Vereinbarungen" - ich halte davon als Grundsatz nichts, höchstens als seltene Ausnahme.