Zitat:
Zitat von tandem65
Du möchtest einen Rechtsanspruch beschwören. 
In welchen nationalen Gesetzen findest Du den Migrationspakt wieder?
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In Deutschland möglicherweise schon in mehreren, als in irgendeinem anderen Land,
immerhin hat
Deutschland den Migrationspakt aktiv mitgestaltet, und zwar offenbar viel stärker, als bisher vom Kanzleramt zugegeben.
Interessant finde ich ein Zitat aus dem Bericht:
Zitat:
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der Migrationspakt sei „als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“.
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Wohlwollend betrachtet ist das ein Oxymoron, ähnlich wie Merkels Spruch: es ist nicht rechtlich bindend, darum müssen wir unterschreiben.
Für mich klingt die Idee dahinter etwa so: der Pakt selbst ist kein einklagbares Gesetz (um die Gegner erst mal zu beruhigen), aber die Teilnehmer verpflichten sich politisch, die Inhalte in Gesetze zu gießen (um die Ziele auch gegen einen möglichen Widerstand durchsetzen zu können, da man sich ja auf "internationale Verpflichtung" berufen kann).
Wie versteht ihr diesen Satz? Ist in dem Licht dieses Satzes die Umsetzung in Gesetzen immer noch unwahrscheinlich?