Zitat:
Zitat von noam
Gesetze sollten zwar immer ausreichend bestimmt sein, jedoch werden sie immer wieder durch aktuelle Rechtsprechung richtungsweisend interpretiert oder gegen andere (Straf)Vorschriften abgegrenzt. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich dann, wie das entsprechende Gesetz zu lesen ist. Wenn sich zB im Zuge eines Klageverfahrens gegen eine Abschiebung das entsprechende Gericht in seiner Begründung dem Migrationspakt anschließt, schafft man damit gesetzliche Wirklichkeit (in so fern als dass dies durch eine höhere Instanz bestätigt wird). Und schon ist der Migrationspakt gar nicht mehr so unverbindlich.
|
Ja so wird es ja in der europäischen Rechtsprechung auch schon immer gemacht.
Das Amtsgericht spricht Recht und so etwas wie der europäische Gerichtshof ist völlig unnötig.
Wenn es eine EU-Vorschrift wäre die dann wohl in allen Mitgliedsstaaten gleich zu regeln um Einklagbar zu werden.