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Zitat von MattF
Wieso sollte ein Verwaltungsgericht einen UN-Pakt beachten. Kann Hr. Fleischhauer belegen, dass irgend ein Verwaltungsgericht schon jemals einen UN-Pakt zur Grundlage seines Urteils gemacht hat?
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Gesetze sollten zwar immer ausreichend bestimmt sein, jedoch werden sie immer wieder durch aktuelle Rechtsprechung richtungsweisend interpretiert oder gegen andere (Straf)Vorschriften abgegrenzt. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich dann, wie das entsprechende Gesetz zu lesen ist. Wenn sich zB im Zuge eines Klageverfahrens gegen eine Abschiebung das entsprechende Gericht in seiner Begründung dem Migrationspakt anschließt, schafft man damit gesetzliche Wirklichkeit (in so fern als dass dies durch eine höhere Instanz bestätigt wird). Und schon ist der Migrationspakt gar nicht mehr so unverbindlich.