Zitat:
Zitat von Helmut S
 Das scheint ne kognitive Verzerrung zu sein - confirmation bias
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Ich gab nur diese Info-Website zu Hartz IV wieder, mit Quellenangabe. Es geht um Arbeitnehmer, die Hartz IV beziehen und geringfügig beschäftigt (§ 8 Absatz 1 SGB IV) sind.
https://www.hartz4.de/450-euro-job/.
"Üben Sie zwei oder mehrere 450-Euro-Jobs aus, müssen diese zusammengerechnet werden. Führt dies dazu, dass Ihr Einkommen über der monatlichen Grenze von 450 Euro liegt, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung, was mit gewissen Konsequenzen verbunden ist:
* Arbeitgeber müssen die Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung bei einem 450-Euro-Job für ihre Mitarbeiter nicht übernehmen. Dies besagt § 7 Absatz 1 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch).
* Arbeitnehmer müssen sich daher selbst bei einem 450-Euro-Job um die Rentenversicherung sowie die Sozialversicherung kümmern.
* Übersteigt ihr Verdienst aufgrund von mehreren Jobs auf 450-Euro-Basis allerdings die Verdienstobergrenze, fällt dies in das Aufgabenfeld des Arbeitgebers!"
Aber vielleicht ist das alles eine Fehlininfo des Herausgebers der Website? Ich werde es bei Gelegenheit überprüfen und mich dann wieder melden.
Ich habe jetzt eine Website gelesen, wo ausführlich die aktuelle Versicherungssituation der geringfügig Beschäftigten dargestellt ist, wie Helmut ausgeführt hat. Man muss doch manchmal mehrere Quellen nachschlagen, leider. Sorry!
https://www.financescout24.de/wissen...beschaeftigung