Zitat:
Zitat von Trillerpfeife
Was ist es denn, wenn jemand einen anderen in ein Land zurückschickt in dem er mit Folter und Tod bedroht ist, als Menschenverachtend
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Das ist doch ein konstruiertes Szenario, dass es im wirklichen Leben nicht gibt. Wenn jemand in seinem Heimatland nachweislich mit Folter und Tod bedroht ist, dass ist der Asylberechtigt und erhält einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Dann kann er hier entsprechend abgeurteilt und bestraft werden.
In dem geschilderten Fall geht es doch um die Geduldeten, wo irgendwelche bürokratischen Abschiebehemmnisse vorliegen oder um diejenigen, die sogar schon Ausreisepflichtig sind. Und nur weil man als Staat schon einmal bei unseren Libanesischen Großfamilien beim Asylrecht geschlampt hat, muss man das doch bei den Menschen aus Syrien, Eritrea oder was weiß ich wo auch machen.
Und nocheinmal: niemand redet hier von einem einfachem Fahrraddiebstahl, Ladendiebstahl oder auch einer Diskoprügelei. Es geht um den Gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln, gef. Körperverletzungen oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Man könnte es auch einfacher auf Verbrechenstatbestände bzw. Eine Haftandrohung von min 2 Jahren festmachen.