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Alt 15.11.2018, 22:36   #2335
Bommel91
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 476
Auch dann „zurückbefördern“ wenn im Heimatland schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen werden? Bei welchen Verbrechen (Verbrechen im juristischen Sinn oder auch vergehen?) denn? Diebstahl? Auch Nötigung? Oder nur Delikte gegen die Körp. Unversehrtheit? Was heißt schnellstmöglich? Nach Abschluss eines rechtmäßigen Verfahrens oder wann? (Dauer je nach instanzenzug mehrere Jahre.


Zum Thema koedukativer Schwimmunterricht: Ein Burkini verkörpert also für dich das böse und sollte von der Tochter abgelegt werden? Oder soll diese nicht teilnehmen müssen? Wie meinst du das? Falls ersteres. Wie bringst du das mit Art. 4 GG in Einklang?

Was ist deiner Meinung nach ein plausibler Asylgrund?
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