Zitat:
Zitat von Bommel91
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, aber Art. 25GG gilt nur für allg. RGS und Gewohnheitsrecht. Art. 59 II GG passt hier eher.
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Ich antwortete damit auf DocTom, der meinte, national-staatliche Gesetze stünden über dem Völkerrecht.