Zitat:
Zitat von qbz
Das Völkerrecht gilt für alle Staaten. (z.B. Verbot von Angriffskriegen), Deswegen bekräftigen die Bezüge im Migrationspakt auf die Menschenrechtscharta der UNO und das Völkerrecht nur die bestehenden Gesetze und brauchen auch keine Verabschiedung im Bundestag.
"Völkerrechtliche Bestimmungen sind für alle Staaten gültig, unabhängig davon, ob sie zugestimmt haben oder nicht....... In Deutschland sind gemäß Art. 25 S. 1 Grundgesetz die allgemeinen Regeln des Völkerrecht unmittelbar verbindlich und stehen über den Gesetzen (→ Völkerrechtsklausel). Über das Verhältnis dieser allgemeinen Regeln zu den Vorschriften des Grundgesetzes trifft Art. 25 GG keine Aussage. Das universelle Völkerrecht umfasst die gemeingültigen Rechtsvorschriften, nicht bloß die Rechtsgrundsätze. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Allgemeines Völkerrecht bricht jedes innerstaatliche Recht in Bund und Ländern, nimmt aber nur einen Rang unterhalb des (Bundes-)Verfassungsrechts ein.[6]"
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht#Verh%C3%A4ltnis_des_V%C3%B6lkerre chts_zum_nationalen_Recht
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, aber Art. 25GG gilt nur für allg. RGS und Gewohnheitsrecht. Art. 59 II GG passt hier eher.