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Alt 31.10.2018, 18:55   #2085
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.569
Zitat:
Zitat von Helios Beitrag anzeigen
.......
Die Holocaust-Leugnung unter Strafe zu stellen ist meiner Meinung nach DUMM, weil sie dazu führt, dass die Meinung nicht mehr geäußert wird und es dadurch zu keiner Richtigstellung mehr kommen kann.
Der Meinungsinhaber wird in den Untergrund gehen und sich somit einer Diskussion verweigern.
Wenn man die Axt an den Führer-Kult legen will, dann hat man sich selber dieser Chance beraubt. Eigentlich sollten die Leute dieser Vorstellung altersbedingt ausgestorben sein, wie es aber ausschaut macht wohl die Enkel- und Ur-Enkel-Genernation mit dem Blödsinn weiter und argumentiert, dass die "Verbrecher" um den Führer wären schuld und diese trögen die Verantwortung, nicht der "Führer".

Guido Knopp hat mit seiner geschichtlichen Aufarbeitung dazu beigetragen (in TV und Buch), dass man sehr wohl erkennen kann, dass der "Führer" genau wusste, was sich in den "Arbeitslagern" abspielte.
Insofern sind für mich solche Urteile schwer nachvollziehbar.
Ich weiss nicht, ob Du die von mir zitierten Artikel des § 130 Volksverhetzung gelesen hast. Ich zitiere erneut:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 (Völkermord) Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Damit wird kein Holocaust-Leugner bestraft, der im privaten Kreis behauptet, die Vernichtungslager wären eine Erfindung der Allierten und des Zionismus. Er kann jederzeit mit allen darüber im privaten Kreis diskutieren oder sich bei jedem Geschichtsprofessor für Zeitgeschichte an jeder Uni informieren.

Das Verbot betrifft die öffentliche Propaganda der Holocaustleugner. Die lassen sich nämlich auch von allen Beweisen nicht von der Wahrheit der Existenz der Vernichtungslager überzeugen und behaupten, es wäre alles eine Erfindung. Leider gibt es eine beträchtliche Anzahl davon. So hattte z.B. der 2003 gegründete und 2008 als verfassungsfeindlich verbotene "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV)"120 Mitglieder, an deren Spitze als Gründungsmitglieder bekannte Neonazis und Holocaustleugner standen. Ohne Verbot der öffentlichen Holocaust-Leugnung würden solche Vereine die Medien mit ihrer Hetz-Propaganda fluten.

Wie übrigens z.B. das Bundesverfassungsericht die Meinungsfreiheit und den § 130 wertet, zeigt dieses vom jüdischen Zentralrat kritisierte Urteil:
Schoa-Leugnung: das Verbot ist nichts mehr wert.

Geändert von qbz (31.10.2018 um 20:08 Uhr).
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