Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
...Nein, aber daraus, welche vergleichbarn extremen und gefährlichen Äußerungen anderer Richtung geduldet werden...Diese Wirkung wird durch Schlampereien bei der Ermittlung nicht verringert.
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Danke.
@TP: um Deine Frage zu beantworten und Dir das Lesen meiner für Dich angefügten Links zu ersparen (wobei viel Lesen auch bei Interpunktionsschwäche helfen kann):
mMn darf nach dem
Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz ( GG Art 3) nicht Holocaustleugnung oder antisemitisches Handeln nur bei deutschen Bürgern öffentlichkeitswirksam verfolgt werden, sondern man muss auch den in Europa leben wollenden muslimischen Menschen rechtssicher und durch Bestrafung klarmachen, dass auch auf farsi oder türkischer oder arabischer oder pakistanischer Sprache geleugneter Holocaust in, auf europäischem Boden stehenden, Moscheen bestraft wird. Und, nur meine pers. Meinung, man sollte auch Menschen, die deutsche Entwicklungshilfe gerne annehmen (Palästinenser beispielsweise, ebenfalls oben mit Link), dazu verpflichten, sich an unser Verbot der Leugnung des Holocaust zu halten und andernfalls die Entwicklungshilfe stoppen.
Quellen dazu habe ich extra für Dich oben in meinem Beitrag angefügt, um Deiner nächsten Nachfrage zuvorzukommen.
Beim Zurschaustellen von Hakenkreuz oder ISIS Symbolen oder RAF Symbolen würde ich halt auch eine Gleichbehandlung einfordern. Alle dienten mordenden Gruppierungen und sollten mMn allesamt verboten sein.
Wie immer, dies stellt nur meine persönliche Meinung dar!