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Alt 30.10.2018, 13:53   #19
Steppison
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Südniedersachsen
Beiträge: 1.311
Naja, ich hätte schon gerne ein mobiles Röntgengerät am Platz, dass auch geprüft ist und nicht durch Softwareupdates "verbessert" wurde.

Jedes Update einer Smartwatch müsste vorher geprüft werden, da das Medizinprodukt eben auch ohne Fehler funktionieren muss. Und die Funktionalität der Apple Watch 4, mindestens zum Teil, fällt eben unter das Medizinproduktegesetz. Ein Fehler in der Auswertung ist dann eben "wir empfehlen ja nur zur Sicherheit mal zum Arzt zu gehen". Wie gesagt, toller Ansatz mit der Früherkennungsmöglichkeit, nur es muss eben auch "astrein" funktionieren. Sonst haben wir hier demnächst, möglicherweise, ohne Ende "Verdachtsfälle" die keine sind. Und wenn wirklich mal was ist nimmt der Nutzer es nicht mehr ernst und geht nicht mehr zum Arzt. Wer möchte das rechtlich abwägen wollen?

Ich arbeite in einem Krankenhaus (und lasse auch Medizinprodukte einbauen), und da darf man eben auch nicht einfach irgend ein Produkt irgendwo einsetzen oder einbauen. Z.B. kann man auf eine Intensivstation eben keinen Fernseher aus dem Mediamarkt einbauen, da sich dieser nicht sachgemäß reinigen lässt und gegebenenfalls statisch auflädt. Beides kann den Patienten beeinträchtigen.
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"Lernen durch Erfahrung"

Geändert von Steppison (30.10.2018 um 14:03 Uhr).
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