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Alt 29.10.2018, 19:05   #2007
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.415
Hier steht es etwas genauer:

"Nach Angaben der Hamburger Ausländerbehörde wurde Yigits Antrag auf eine Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt seien. Diese Ablehnung sei "standardmäßig" auch mit einer Ausreiseaufforderung verbunden. Aus dem Bescheid, der tagesschau.de vorliegt, geht allerdings hervor, dass Yigit eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird.

"Diese Vorgehensweise hat die zuständige Ausländerbehörde mit Herrn Y. und seinem Rechtsanwalt im Vorfeld so abgesprochen. Herr Y. hat somit keine Ausweisung erhalten, und auch eine Abschiebung ist nicht vorgesehen", teilte die Behörde mit. "Die Ablehnung der Verlängerung der bisherigen Aufenthaltserlaubnis steht in keinem Zusammenhang mit den politischen Ansichten oder Tätigkeiten des Herrn Y."

yigit-ausweisung

Die Ausländerbehörde kann aus Datenschutzgründen halt nicht mitteilen, welche gesetzlichen Voraussetzungen für die befristete Aufenthaltsgenehmigung nicht erfüllt sind und ob sie in der Vergangenheit immer erfüllt waren (oder erst nach seinem Erdogan-Protest zur Anwendung kommen wie Yigit vermutet). Ein Grund wäre ein zu geringes Einkommen z.B. Ob nun die neue Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen einen Statuswechsel bedeutet in einen erneuten Asylstatus mit eventuellen Verschlechterungen gegenüber vorher kann ich nicht beurteilen.

Bevor man dem Herr Yigit Paranoi unterstellt, sollte man sich mal in eine Person versetzen, die regelmässig seinen Aufenthalt verlängern muss und dem im Fall der Ausweisung lange Haft droht und der von einigen türkischen Landsleuten auch in DE angegriffen und bedroht wird. Überreaktionen sind da eher die Regel. Die TAZ sollte das allerdings genauer prüfen, recherchieren vor der Veröffentlichung sowie die anderen Medien, die von der TAZ abschrieben ....

Geändert von qbz (29.10.2018 um 19:34 Uhr).
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