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Alt 13.10.2008, 22:47   #453
kaiseravb
Szenekenner
 
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Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Vor den sieben Bergen
Beiträge: 392
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen

Das gilt aber erstmal nur für Spareinlagen und "normale" Konten, oder?
Ja, so im Groben für Giro- und Tagesgeldkonten, Festgeld und Sparbücher und solcherlei.

Zitat:
Bei Anlagen wie Aktien, Fonds, Bundeswertpapieren und Co. hat ja die Bank eigentlich gar nicht das Geld. Da sollte es doch selbst im Pleitefall keine Probleme geben, oder?
Jein. Bei Insolvenz der Depotführenden Bank nein. Durch die Krise entstandene Kursverluste oder falls Du im Besitz von Anteilen am insolventen Unternehmen bist: Pech gehabt, das sind Spielchen, die Du mit Deinem Geld machst, dafür kann die Einlagensicherung der Bank natürlich nicht gerade stehen.
__________________
Rülps.

Geändert von kaiseravb (13.10.2008 um 22:57 Uhr). Grund: "öffentliche Hand" durch "Einlagensicherung" ersetzt, war falsch in dem Zusammenhang.
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