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Einschlägig bedeutet in unserem Rechtsstaat leider, dass derjenige genau identische Straftaten bereits begangen haben muss.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass jedem der Aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung auf Bewährung ist, keinen Widerruf dieser erfährt, wenn er nun ein Sexualdelikt begeht.
Traurig. Und so etwas macht mich wütend.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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