Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Google mal Bigamie und Flüchtlinge, da wirst Du reichlich fündig. Offenbar wird §172 StGB ("Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.") bei Muslimen nicht angewendet, nur bei denen, die schon länger hier leben. .
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Kannst du mal bitte konkretisieren was da zu finden.
Ich kann da Ad-hoc nichts finden wo geschildert wird, daß ein Flüchtling oder auch ein frischer zugewanderter Moslem in Deutschland eine Zweitehe eingehen könnte.