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Zitat von opirat
Wo hast du das denn her..
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Google mal Bigamie und Flüchtlinge, da wirst Du reichlich fündig. Offenbar wird §172 StGB ("Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.") bei Muslimen nicht angewendet, nur bei denen, die schon länger hier leben. Muslime, die z.T. erst nach ihrer Anenrkennung in Deutschland eine Zweitfrau im Irak heiraten z.B., dürfen diese auch noch als Familiennachzug hinterherholen. Daher ist die Frage berechtigt.
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und warum willst du zwei Frauen heiraten?
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Es geht nicht darum, ob man es selber will - es geht um die Gleichbehandlung aller vorm Gesetz. Ich will z.B. auch nicht einbrechen oder Steuern hinterziehen, würde mich aber wundern, wenn bestimmte Religionsgruppen dies ungestraft dürften.