Zitat:
Zitat von Nobodyknows
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Gruß
N. 
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Gewollt oder ungewollt missverstanden:
Das öffentliche tragen und zur Schau stellen könnte schon verboten sein, ist es aber aufgrund von politischen Versäumnissen noch nicht (hätte ich jetzt von Dir als Antwort erwartet

):
https://www.frag-einen-anwalt.de/Str...s--f21768.html
Aber, es gibt auch noch kein Verbotsverfahren gegen die AfD und es wird auch noch nicht gegen die Partei im Ganzen vom Staatsschutz ermittelt. Also bekämpfst Du hier eine legitime demokratische Partei und sprichst den Wählern den geistigen Sachverstand ab, zu entscheiden, wer sie vertreten soll.
Etwas arg überheblich, findest Du nicht?
Hast Du Dir eigentlich Deine oben genannten Fragen selber schon gestellt und diese im Sinne unseres aktuellen Staatskonstruktes beantwortet? Die Antworten sind bestimmt spannend...
Wie willst Du mit verfassungsfeindlichen Muslimen umgehen, die Staat und Kirche in einer Hand auch in D einfordern?
Warum sind Muslime, zB in Bezug auf den Straftatbestand der Bigamie und Eheschließung mit unter 18Jährigen, rechtlich anders gestellt als ich, wo doch vor dem
christlich geprägten deutschen Recht alle Bürger gleich sind und sich an dieses Recht halten sollen / müssen?
Führt (mir) alles zu weit, aber mMn zu nichts hier!
back to off
T.
