Zitat:
Zitat von Triathlonator
Weder Garantie noch Gewährleistung erlöschen. Beide gelten ab Zulieferdatum. Einfach mal Googeln^^
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Also wie immer in der Juristerei: „Es kommt darauf an!“
Wenn B-Ware weil gebraucht, Verkürzung auf ein Jahr möglich (476 (2) BGB). Wenn B-Ware wegen sonstiger Mängel, keine Verkürzung. Würde allenfalls die Frage bleiben, ob ein Ausstellungsstück „im regulären Gebrauch“ war. Da aber Rose nix von Gewährleistungsverkürzung schreibt, stellt sich die Frage aber gar nicht....
M.