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Zitat von schnodo
Ich erkenne für die Durchsuchung des Wagens und des Körpers keine Rechtsgrundlage. Worauf sollte sich denn der notwendig Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat beziehen? Besitz des eigenen Autoschlüssels?
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Ich habe das Video nicht gesehen, weil mich solche Videos ankotzen. Aber ich denke es handelt sich hier um eine Gefahrenabwehrmaßnahme. Soll heißen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr (nämlich das Fortsetzen einer Ordnungswidrigkeit) soll der Autoschlüssel sichergestellt / beschlagnahmt werden. Wenn der Delinquent diesen nicht freiwillig rausrückt, muss man eben nach der Verhältnismäßigkeit gehen und entsprechende Maßnahmen treffen.
Grundsätzlich sind gleichgeschlechtliche Durchsuchungen durchzuführen. Im Einzelfall darf davon aber abgewichen werden.
Ich würde mit wünschen, dass bei den modernen Fahrzeugen dieses zur Beweisführung im Ordnungswidrigkeitenverfahren dieses beim Verdacht auf Erlöschen der Betriebserlaubnis immer sichergestellt wird und von einem Sachverständigen ein entsprechendes Gutachten gefertigt wird, wenn der jeweilige Betroffene den Verstoß nicht vor Ort unmittelbar einräumt. Dies würde Rechtssicherheit schaffen. Aber da es ja Verfahrenskosten verursacht wird sowas leider nicht durchgeführt.