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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Disqualifikation wegen Ausziehen des Neoprenanzuges
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Alt 04.09.2018, 15:49   #12
Foxi
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.02.2009
Beiträge: 1.813
Zitat:
Zitat von jannjazz Beitrag anzeigen
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.
So sehr ich deine Kompetenz und Erfahrung schätze, aber die von dir zitierte Regel greift nur für das Verhalten in der Wechselzone bzw. im Umkleidebereich. Und betrifft m.E. auch nur das Halb- bzw. Ganz-Ausziehen des Neos auf dem Weg dorthin. Oder?
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