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34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.
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