Zitat:
Zitat von Helios
Vosskuhle - er meint er sei die Oberste Instanz und kann sich alles erlauben, wie in die aktuelle Politik einmischen und wenn es nur kritisieren der Sprache ist - hätte den Rechtsstatt von seiner laisse fairen Art warnen sollen, wie man z.B. mit Leibwächtern von Terroristen umgeht und zukünftig umgehen sollte - wenns kein Deutscher ist, sofort dahinschicken wo er hingehört, weil als Terrorist man nicht voll umfänglich von den Früchten des Rechtstaates kosten sollen dürfte.
Das die Anwältin des Terroristen noch Bußgeld einfordert ist der absolute Gipfel - mir ist kein steuerzahlender Bürger bekannt, der diese Kasperei gut findet.
|
Herr Bundesverfassungsgerichtspräsident Voßkuhle, nach dem protokollarischen Gepflogenheiten übrigens der 5. Mann im Staat, hält sich sicherlich nicht für die Oberste Instanz. Das liegt schon daran, dass das BVerfG kein Instanzgericht ist.
Und wird hier Richtern jegliche Meinungsäußerung verboten oder nur die, die deiner Meinung widerspricht?
Und Menschen 1. und 2. Klasse einzuführen und dass das Rechtsstaatsprinzip nicht für alle gelten soll, zeigt keinerlei Verständis von Rechtsstaatlichkeit. Auch am Demokratieverständis kann man dann zweifeln.
Das Rechtsstaatsprinzip gilt für alle und ist im Übrigen von der Ewigkeitsgrarantie (Art. 79 Abs.3 GG) abgedeckt. Wird also nicht abgeschafft werden. Behörden müssen aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips gerichtliche Entscheidungen umsetzen.
Es ist mir unerklärlich, warum das so schwer zu verstehen ist.