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Alt 03.08.2018, 12:42   #1403
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.564
Es gibt ja immer wieder und vermehrt Diskussionen gerade in den sozialen Medien, wieweit die Meinungsfreiheit in DE auch volksverhetzende Aussagen deckt. Z.B. ob Verurteilungen wegen dem öffentlichenZeigen von Tatoos wie von KZ-Toren mit Inschriften wie "Jedem das Seine" bzw "Arbeit macht frei" oder die Leugnung des Holocausts unter Strafe stehen und diesbezügliche Verurteilungen jeweils rechtens sind. Nazis und Rechtsextreme versuchen bekanntlich immer wieder, diese gesetzlichen Grenzen der Meinungsfreiheit der Nachkriegszeit bewussst zu verschieben.

Nun entschied im Falle einer Holocaust Leugnerin das Bundesverfassungsgericht (nach dem Oberlandesgericht), dass die Verurteilung der unteren Instanzen rechtens sei.

Zu zwei Jahren Gefängnis wurde die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist die 89-Jährige jetzt gescheitert.

Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Haverbecks Verfassungsklage sei deshalb nicht zur Entscheidung angenommen worden.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1221509.html

Ich bin froh über diese Entscheidung! Sie erleichtert künftig das juristische Vorgehen gegen öffentliche Neonazi-Äusserungen.

Geändert von qbz (03.08.2018 um 14:52 Uhr).
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