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Alt 28.07.2018, 13:09   #395
trithos
Szenekenner
 
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Ort: neue Kloster- und Burgstadt bei Wien
Beiträge: 1.425
Zitat:
Zitat von schnodo Beitrag anzeigen
Es passt zwar nicht so hunderprozentig vom Thema aber da in letzter Zeit besonders die Bild-Zeitung hier im Fokus stand, wurde mein Aufge auf Folgendes gelenkt:

Presserat: Mal gilt der Pressekodex, mal gilt er nicht


Bevor Ihr im Artikel nachschaut, ein kleines Rätsel: Welche der beiden Schlagzeilen ist okay und welche nicht? Welche ist der Bild zuzuordnen und welche dem Spiegel?
  1. "Todesgrüße aus Moskau - Der Giftanschlag und der neue Kalte Krieg"
  2. "Nervengiftanschlag in Europa - Wie weit geht Putin noch?"

Mir scheint, dass der Presserat nicht mitbekommen hat, dass speziell im letzten Jahrzehnt die Qualität der Arbeit bei Spiegel und Bild kaum mehr zu unterscheiden ist.

Der journalistische Niedergang des Spiegel war ein harter Schlag für mich. Das waren die Helden meiner Jugend.

Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich mal wieder off-topic bin aber immerhin habe ich den Namen nicht erwähnt, der manchen schlaflose Nächte zu bereiten scheint (ich meine nicht diesen).
Deine Argumentation ist natürlich möglich, hat aber zwei entscheidende Schwachstellen:

1) Derjenige, der sich darüber beschwert, dass der Pressekodex einmal gelte und einmal nicht, ist der abgewiesene Beschwerdeführer, was ihn ganz sicher nicht zu einer unabhängigen Quelle macht. Ganz im Gegenteil - er ist halt in erster Linie einmal beleidigt, weil er nicht Recht bekommen hat. Ist sein gutes Recht, beleidigt zu sein, aber wie gesagt, objektiv ist er in dieser Situation sicher nicht.

2) Betrachten wir die Schlagzeilen im Detail fällt schon auf, dass in einer ein relativ unbestimmter Vorwurf erhoben wird, während in der anderen namentlich Putin als Urheber des Giftanschlags genannt wird. Das mag wortklauberisch sein, macht aber einen entscheidenden Unterschied. Anderes Beispiel dafür, was ich meine: "Journalisten lügen" geht möglicherweise als Schlagzeile noch durch im Rahmen der Meinungsfreiheit, wenn der darunter stehende Artikel näher spezifiziert, wie das gemeint ist. "Der Journalist xy lügt" geht aber sicher zu weit. Da wäre dann wohl nicht nur der Presserat am Wort, sondern der Verfasser dieser Schlagzeile müsste wohl auch mit einer Klage rechnen.
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