Zitat:
Zitat von Hafu
Meines Wissens nach gilt seit rund drei oder vier Jahren bei allen Ironman-Rennen, die in Deutschland ausgetragen werden, die DTU-Sportordnung und nicht das internationale Ironman-Regelwerk, das sich ohnehin nur noch in einigen wenigen Nuancen von der DTU-SPortordnung unterscheidet.
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Das mag ja sein, aber gerade die Großveranstaltungen (und dazu zähle ich das Kraichgau-Rennen mal) haben leichte Abweichungen, die die DTU wohl auch genehmigt. Sonst könnte Roth zB kaum MP3-Player usw. auf der Laufstrecke erlauben, oder sehe ich das falsch?